Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Ausschluss des Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist.
Dies betrifft insbesondere:
- Brautsträuße
- Hochzeitsdekorationen
- Trauerkränze
- Trauergestecke
- individuelle Blumenarrangements
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB besteht zudem kein Widerrufsrecht bei schnell verderblichen Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit, insbesondere Frischblumen.